ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der BlackBox/Open GmbH & Co. KG und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und Aufträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. 

1. Verträge und Aufträge 

Die von uns abgeschlossenen Aufträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Auftrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. 

2. Beauftragung Dritter 

Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen. 

3. Daten und Informationen 

Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber. 

4. Leistungserbringung 

Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich. 

5. Vergütung 

Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 

6. Ausfall und Verhinderung 

6.1 Fällt eine vereinbarte Maßnahme bzw. Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen aus, so können folgende Ausfallkosten in Rechnung gestellt werden: 

  • mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Ausfallkosten,  
  • 14 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der möglichen Honorarkosten,  
  • acht bis 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der möglichen Honorarkosten, 
  • bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der möglichen Honorarkosten. 

Für die vereinbarte Maßnahme bzw. Leistung wird dann ein neuer Termin zu einem späteren Zeitpunkt – maximal 6 Monate nach dem Ursprungstermin – zu den im Auftrag vereinbarten Konditionen festgelegt. 

6.2 Fällt eine vereinbarte Maßnahme bzw. Leistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen aus, so sind die dem Auftraggeber durch den Ausfall entstandenen Kosten durch den Auftragnehmer zu erstatten. Ein Honoraranspruch des Auftragnehmers für die ausgefallene Leistung besteht nicht. Die vereinbarte Maßnahme ist zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. 

6.3 Kann eine vereinbarte Leistung durch den Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, so ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten verpflichtet, die Leistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Dies gilt ebenso für den  Auftraggeber im Falle einer ebensolchen Verhinderung. Ein gesonderter Vergütungs- und Reisekostenanspruch für den ausgefallenen Termin entsteht nicht. 

7. Reisekosten, Fahrtkosten 

Alle anfallenden Reisekosten (Fahrtkosten) werden dem Auftraggeber wie folgt in Rechnung gestellt: 

  • Fahrtkosten mit einer Kilometerpauschale von EUR 0,50 pro Kilometer 
  • Spesen gemäß den aktuellen gesetzlichen Regelungen 
  • Übernachtungskosten bei Vorlage entsprechender Rechnungen 
  • Reisezeiten unter 2h werden nicht in Rechnung gestellt. Fallen an einem Tag Reisezeiten über 2 Stunden an, wird für jede angefangene Stunde 50% des Beraterstundensatzes (entspricht Tagessatz des jeweiligen Beraters / 8h) berechnet.

8. Haftung 

Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Vertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt. Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften. 

9. Nachbesserung 

Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. 

10. Änderungen  

Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform. 

11. Gerichtsstand 

Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort ist Nürnberg. 

(Stand: 08.11.23) 

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